Hallo,
ich habe es mir gut überlegt, bevor ich meinen ersten Beitrag eingestellt habe. Ich finde es richtig, dass @Malix das Thema angeschnitten hat. Schließlich ist Musik als Kunstform besonders geschützt, siehe Art 5 Abs. 3 GG. Somit ist es auch nicht abwegig, dass man das Thema hier anschneidet, weil Musik ein wesentlicher Bestandteil des Forums ist.
Wenn es ernsthafte Bedenken gibt, mit Roger Waters zusammenzuarbeiten, dann hätte man es gleich lassen sollen. Und dafür hätte es andere Gründe (siehe unten) gegeben als die fliegenden Schweine bei seinen Konzerten. Hier habe ich bei Youtube nur Schweine mit Hammer und Sichel, dem Schweizerkreuz (?) oder Donald Trump finden können. Das reicht als Grund für die Absage wohl nicht aus.
Mehr als problematisch ist allerdings seine Unterstützung der Kampagne des BDS, die von Palästinensern gegründet wurde und zum Boykott gegen Israel aufruft. Sie wollen Waren aus Israel nicht im Handel sehen und bedrängen Politiker, Unternehmen und Künstler, sich in Israel nicht blicken zu lassen und nicht an Veranstaltungen teilzunehmen, bei denen Israel eine Rolle spielt. Interessant hierzu: http://www.spex.de/ich-muss-stellung-bez...rten-in-israel/ Und das ich für mich nicht akzeptabel, weil eindeutig eine rote Linie überschritten wird. Erstens ist die Art und Weise, wie hier vorgegangen wird, indiskutabel: Musiker sind Künstler, deren Freiheit durch Einflussnahme von außen nicht eingegrenzt werden darf, solange sie sich korekt verhalten. Art 5 Abs. 3 GG gilt hier gleichermaßen. Und zweitens sehe ich weder die Palästinenser als „Opfer“ noch die Israelis als „Täter“.
Fazit: Wenn Roger Waters den BDS unterstützt, dann sollte man eine Zusammenarbeit besser gleich bleiben lassen. Was man allerdings ebenfalls vermeiden sollte ist, dass sich einzelne Personen oder Gruppierungen mit Petitionen an die „Öffentlich Rechtlichen“ wenden und man diesem Druck nachgibt. Denn hier setzt man ein ungutes Zeichen, v. a. gegenüber Personen, die gerne mal den falschen Ton anschlagen: https://disqus.com/by/malcagoldsteinwolf/ . Es gilt Art 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GG: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Mit freundlichen Grüßen
PBE